Kirche und Geld
Kirche und Geld
Beim Geld hört die Freundschaft auf – so sagt das Sprichwort. Aber in der Kirche ist es ganz anders …
Kollekten
Die Kollekte (von colligere – sammeln) im Gottesdienst ist ein Zeichen der Freundschaft und Verbundenheit mit anderen Gemeinden. Schon die ersten Christen haben für die Gemeinde in Jerusalem Geld gesammelt und haben Gemeindeglieder unterstützt, die Hilfe brauchten.
Heute sammeln wir im Gottesdienst die Kollekte meist dafür, dass die Gute Nachricht weitergegeben werden kann – oft stehen dabei konkrete Projekte im Vordergrund: die Arbeit mit Kindern, die Verbreitung von Bibeln, die Unterstützung von Gemeinden in Osteuropa.
Aber auch die Unterstützung von Menschen in Not ist uns ein wichtiges Anliegen. So sammeln wir in allen Advents- und Weihnachtsgottesdiensten für „Brot für die Welt“ und übers Jahr verteilt für verschiedene diakonische Projekte wie die Kirchliche Erwerbsloseninitiative oder die Telefonseelsorge.
Kirchensteuer
Wer in einer Freikirche Mitglied ist, gibt üblicherweise den Zehnten – das ist der schon im Alten Testament geforderte zehnte Teil aller Einnahmen – zur Finanzierung verschiedener religiöser (Tempel und Tempeldienst) und sozialer (Unterstützung der Ärmsten) Aufgaben in Israel.
Die evangelisch-lutherische Kirche lässt die Finanzämter eine Kirchensteuer von 9 % der Einkommenssteuer erheben. Da der durchschnittliche Einkommenssteuersatz in Sachsen bei 16,4 % liegt, bedeutet das durchschnittlich ca. 1,5 % des steuerpflichtigen Einkommens (maximal jedoch 3,5 % insgesamt).
Die Finanzämter erledigen den Steuereinzug wesentlich kostengünstiger, als es eine kirchliche Steuerbehörde könnte. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer machen ca. die Hälfte der Einnahmen unserer Landeskirche aus und werden durch ein weiteres Viertel aus dem bundesweiten Finanzausgleich der evangelischen Landeskirchen ergänzt.
Die Landessynode beschließt in ihrem >Haushaltplan dann jeweils, nach welchem Schlüssel dieses Geld auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird.
Kirchgeld
Neben der zentral eingezogenen Kirchensteuer bitten die Kirchgemeinden selbst alle Gemeindeglieder über 16 Jahre um das Kirchgeld in Höhe von ca. 0,3 %. Diese Spende verbleibt bei der Kirchgemeinde und bildet eine wesentliche Säule des Gemeindehaushalts.
Kontoangaben
Spendenkonto
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Elstra Prietitz
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN DE36 8505 0300 3110 0028 83
BIC OSDDDE81XXX
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmeckwitz
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN DE28 8505 0300 3110 0087 50
BIC OSDDDE81XXX
Bitte geben Sie bei Spenden unbedingt eine Zweckbestimmung an!